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SBS-Info-E-Rechnung

Die neue E-Rechnung kommt

Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine verpflichtende Regelung zur elektronischen Rechnungsstellung für inländische B2B-Geschäfte. Unternehmen müssen ab diesem Zeitpunkt in der Lage sein, elektronische Rechnungen im strukturierten Format (z.B. XRechnung oder ZUGFeRD) zu empfangen und zu verarbeiten. Diese E-Rechnungen sollen Steuerbetrug verhindern und Prozesse effizienter gestalten. Klassische PDF-Rechnungen zählen nicht als E-Rechnung, da sie nicht automatisch verarbeitet werden können.

Es gibt jedoch Übergangsfristen: Bis Ende 2026 können Papierrechnungen und andere elektronische Formate wie PDF weiter verwendet werden, wenn der Rechnungsempfänger zustimmt. Für Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 800.000 Euro im Vorjahr gilt diese Übergangsfrist sogar bis Ende 2027. Ab 2028 sind dann nur noch die neuen E-Rechnungen erlaubt.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter anderem auf www.ihk.de.

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